Beleuchtung
Div. Straßen im OT Breite Heide
(IV-Nr. 62-08-039)
Geplant für 2023
HH-Ansatz: 32.800,00 €
↓
Anliegeranteil: 22.960,00 €
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat einen Gemeindeanteil von 30 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommt das gemeindeeigene Grundstück, welches ebenfalls beitragspflichtig ist.
Grundstücksfläche 673,00qm
+ 2 Vollgeschosse 201,90qm
= Beitragsfläche 874,90qm
Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
193.915,84qm
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2021 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.
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