Straßenausbau/Beleuchtung
Josefstraße (Abschnitt Rheinstraße bis Mühlenweg)
(IV-Nr. 62-08-033/62-14-005)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 357.700,00 €
↓
Anliegeranteil: 214.620,00 €
Beleuchtung
Im Eulenfeld
(IV-Nr. 62-23-005)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 21.700,00 €
↓
Anliegeranteil: 13.020,00 €
Straßenausbau/Beleuchtung
Am Grendel
(IV-Nr. 62-14-001/-002)
Geplant für das Jahr 2025
HH-Ansatz: 969.200,00 €
↓
Anliegeranteil: 581.520,00 €
Straßenausbau Mühlenweg (Engstelle bis Rheinstraße)
(IV-Nr. 62-14-008)
Geplant für das Jahr 2025
HH-Ansatz: 260.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 156.000,00 €
Straßenausbau Josefstraße (Abschnitt Kante bis Neuwieder Straße)
(IV-Nr. 62-26-001)
Geplant für das Jahr 2026
HH-Ansatz: 300.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 180.000,00 €
Straßenausbau/Beleuchtung Schulstraße (Abschnitt ab Am Grendel bis Ende)
(IV-Nr. 62-13-008 / 62-13-009)
Geplant für das Jahr 2026
HH-Ansatz: 411.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 246.600,00 €
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Noch nicht abgerechnet (voraussichtlich 02.2026)
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 06.02.2025
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 25.01.2024
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat einen Gemeindeanteil von 40 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke und das der Verbandsgemeinde, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.
Grundstücksfläche 2.152,00qm
+ 1 Vollgeschoss 322,80qm
+ 20% Artzuschlag 494,96qm
= Beitragsfläche 2.969,76qm
Grundstücksfläche 1.463,00qm
+ 2 Vollgeschosse 438,90qm
+ 10% Artzuschlag 190,19qm
= Beitragsfläche 2.092,09qm
Grundstücksfläche 199,00qm
+ 2 Vollgeschosse 59,70qm
+ 20% Artzuschlag 51,74qm
= Beitragsfläche 310,44qm
Grundstücksfläche 1.550,00qm
- Tiefenabzug 906,00qm
+ 2 Vollgeschosse 193,20qm
+ 20% Artzuschlag 167,44qm
= Beitragsfläche 1.004,64qm
Grundstücksfläche 2.476,00qm
+ 2 Vollgeschosse 742,80qm
+ 20% Artzuschlag 643,76qm
= Beitragsfläche 3.862,56qm
Grundstücksfläche 9.682,00qm
- Sondernutzung 4.841,00qm
+ 1 Vollgeschosse 726,15qm
+ 20% Artzuschlag 1.113,43qm
= Beitragsfläche 6.680,58qm
Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
1.238.977,35qm
Grundstücksfläche 6.450,00qm
+ 2 Vollgeschosse 1.935,00qm
+ 20% Artzuschlag 1.677,00qm
= Beitragsfläche 10.062,00qm
Grundstücksfläche 2.809,00qm
- Tiefenabzug 414,00qm
+ 3 Vollgeschosse 1.077,75qm
+ 20% Artzuschlag 694,55qm
= Beitragsfläche 4.167,30qm
Grundstücksfläche 2.937,00qm
+ 1 Vollgeschoss 440,55qm
+ 20% Artzuschlag 675,51qm
= Beitragsfläche 4.053,06qm
Grundstücksfläche 1.228,00qm
+ div. Vollgeschosse 412,80qm
+ 1x 20% Artzuschlag 85,84qm
= Beitragsfläche 1.726,64qm
Grundstücksflächen 121,00qm
+ 2 Vollgeschosse 27,15qm
= Beitragsfläche 148,15qm
Grundstücksfläche 75,00qm
+ 1 Vollgeschoss 11,25qm
= Beitragsfläche 86,25qm
Grundstücksfläche 1.385,00qm
+ 3 Vollgeschosse 623,25qm
+ 20% Artzuschlag 401,65qm
= Beitragsfläche 2.409,90qm
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2022 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.
Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 69.219,95qm
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 14.318,80qm
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 33.897,10qm
Verschonung
bis 31.12.2032
Summe Beitragsfläche 26.360,47qm
"Obere Rheinblickstraße, unterer Teil"
ab Nr. 52-88 / 55-85
Verschonung
bis 31.12.2027
Summe Beitragsfläche 37.889,06qm
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