Informationsplattform für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
in der Verbandsgemeinde Unkel

Abrechnungsgebiet "Ortslage Bruchhausen"

Aktuelle Ausbaumaßnahmen

Beleuchtung
Waldstraße 
(IV-Nr. 08-22-001)

In 2022 fertiggestellt

HH-Ansatz: 40.000,00 €

Anliegeranteil: 28.000,00 €

Straßenausbau/Beleuchtung
Siebengebirgsstraße 
(IV-Nr. 08-20-001/-002)

Im Bau von 10/2022 - 11/2024

HH-Ansatz: 892.500,00 €

Anliegeranteil: 624.750,00 €

Beleuchtung 
Graf-Spee-Straße
(IV-Nr. 08-23-001)

In 2024 fertiggestellt

HH-Ansatz: 69.100,00 €

Anliegeranteil: 48.370,00 €

Beitragsabrechnung wkB

Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.

Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.

Noch nicht abgerechnet (Voraussichtlich 06.2026)

  • Straßenentwässerung/ Straßenabläufe Kirchstraße

Noch nicht abgerechnet (Voraussichtlich 06.2025)

  • Straßenausbau/
    Beleuchtung Siebengebirgsstraße
  • Beleuchtung
    Graf-Spee-Straße

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 24.06.2024

  • Straßenausbau Siebengebirgsstraße
  • Beleuchtung
    Waldstraße

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 05.10.2023

  • Beleuchtung/Gehweg
    • Orsberger Straße
    • Unkeler Straße
    • Weinbergstraße
  • Straßenausbau Siebengebirgsstraße
  • Beleuchtung Waldstraße

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 12.01.2023

  • Sanierung Stützmauer Kirchbergstraße
  • Beleuchtung/Gehweg
    • Orsberger Straße
    • Unkeler Straße
    • Weinbergstraße

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 28.07.2022

  • Sanierung Stützmauer Kirchbergstraße
  • Straßenoberflächen-entwässerung Waldstraße

Kennzahlen der Beitragsveranlagung

Wie hoch ist der Gemeindeanteil an den ausgeführten Maßnahmen?

Die Ortsgemeinde Bruchhausen hat einen Gemeindeanteil von 30 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.

Dorfgemeinschaftshaus

Grundstücksfläche 1.967,00qm
+ 2 Vollgeschosse     983,50qm
+ 10% Artzuschlag     295,05qm
= Beitragsfläche     3.245,55qm

Winzerkeller

Grundstücksfläche    463,00qm
+ 1 Vollgeschoss       115,75qm
+ 20% Artzuschlag     115,75qm
= Beitragsfläche        694,50qm

Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
336.297,24qm

Kindergarten

Grundstücksfläche 6.446,00qm
- Tiefenabzug           3.982,00qm
+ 1 Vollgeschoss       616,00qm
+ 20% Artzuschlag     616,00qm
= Beitragsfläche     3.696,00qm

Bildstöcke Kirchstraße /Marienbergstraße

Grundstücksflächen    80,00qm
+ 2 Vollgeschosse        40,00qm
= Beitragsfläche        120,00qm

Wie hoch ist die Belastung im Durchschnitt?

Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2020 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.

Aktuell von der Verschonungssatzung betroffene Straßen

Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).

"Am Eichweg"

Verschonung 
bis 31.12.2030

Summe Beitragsfläche 16.206,75qm

"Auf der Nick"

Verschonung 
bis 31.12.2030

Summe Beitragsfläche 10.449,00qm

"Johannesstraße"

Verschonung 
bis 31.12.2030

Summe Beitragsfläche 10.293,00qm

"Im Born"
ab Nr. 12 - 32 / 13 - 27


Verschonung 
bis 31.12.2030

Summe Beitragsfläche 18.465,70qm

"Waldstraße"
ab H.Nr. 50 - 60 / 57 - 65


Verschonung 
bis 31.12.2030

Summe Beitragsfläche 9.048,00qm

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