Beleuchtung
Steinstraße
(IV-Nr. 19-23-002)
Geplant für das Jahr 2023
HH-Ansatz: 5.300,00 €
↓
Anliegeranteil: 3.710,00 €
Beleuchtung
Rheinstraße
(IV-Nr. 19-23-001)
Geplant für das Jahr 2023
HH-Ansatz: 22.200,00 €
↓
Anliegeranteil: 15.540,00 €
Beleuchtung
Jahnstraße
(IV-Nr. 19-23-007)
Geplant für das Jahr 2023
HH-Ansatz: 7.300,00 €
↓
Anliegeranteil: 5.110,00 €
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Die Ortsgemeinde Erpel hat einen Gemeindeanteil von 30 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke und die Grundstücke der Verbandsgemeinde Unkel, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.
Grundstücksfläche 118,00qm
+ 3 Vollgeschosse 206,50qm
+ 20% Artzuschlag 41,30qm
= Beitragsfläche 247,80qm
Grundstücksfläche 8.791,00qm
+ 2 Vollgeschosse 4.395,50qm
+ 20% Artzuschlag 2.637,30qm
= Beitragsfläche 15.823,80qm
Grundstücksfläche 8.022,00qm
- Sondernutzung 4.011,00qm
+ 1 Vollgeschoss 1.002,75qm
= Beitragsfläche 5.013,75qm
Grundstücksfläche 5.986,00qm
+ 3 Vollgeschosse 4.489,50qm
+ 20% Artzuschlag 2.095,10qm
= Beitragsfläche 12.570,60qm
Grundstücksfläche 164,00qm
+ 1 Vollgeschoss 41,00qm
= Beitragsfläche 205,00qm
Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
660.534,92qm
Grundstücksfläche 455,00qm
- Sondernutzung 227,50qm
+ 1 Vollgeschoss 56,88qm
= Beitragsfläche 284,38qm
Grundstücksfläche 312,00qm
+ 1 Vollgeschoss 78,00qm
= Beitragsfläche 390,00qm
Grundstücksfläche 496,00qm
+ 2 Vollgeschosse 248,00qm
+ 20% Artzuschlag 148,80qm
= Beitragsfläche 892,80qm
Grundstücksfläche 739,00qm
+ 1 Vollgeschoss 184,75qm
+ 20% Artzuschlag 147,80qm
= Beitragsfläche 1.071,55qm
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2017 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.
Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 11.442,25qm
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 3.337,00qm
Verschonung
bis 31.12.2024
Summe Beitragsfläche 17.160,00qm
Verschonung
bis 31.12.2024
Summe Beitragsfläche 25.943,50qm
Verschonung
bis 31.12.2024
Summe Beitragsfläche 15.919,50qm
Verschonung
bis 31.12.2031
Summe Beitragsfläche 4.540,50qm
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 24.126,00qm
Verschonung
bis 31.12.2025
Summe Beitragsfläche 9.713,50qm
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