Informationsplattform für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
in der Verbandsgemeinde Unkel

Abrechnungsgebiet "Ortslage Rheinbreitbach"

Aktuelle Ausbaumaßnahmen

Gehweg/Beleuchtung
Im Bendel
(IV-Nr. 62-13-002/-003)

In 2022 fertiggestellt

HH-Ansatz: 252.000,00 €

Anliegeranteil: 151.200,00 €

Straßenausbau/Beleuchtung
Josefstraße (Abschnitt Rheinstraße bis Mühlenweg)
(IV-Nr. 62-08-033/62-14-005)

Im Bau von 04/2024 - 10/2024

HH-Ansatz: 357.700,00 €

Anliegeranteil: 214.620,00 €

Beleuchtung
Im Eulenfeld
(IV-Nr. 62-23-005)

Im Bau in 04/2024

HH-Ansatz: 21.700,00 €

Anliegeranteil: 13.020,00 €

Straßenausbau/Beleuchtung
Am Grendel
(IV-Nr. 62-14-001/-002)

Geplant für das Jahr 2024

HH-Ansatz: 969.200,00 €

Anliegeranteil: 581.520,00 €

Abgeschlossene Maßnahmen

Beitragsabrechnung wkB

Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.

Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.

Noch nicht abgerechnet (voraussichtlich 02.2025)

  • Straßenausbau/
    Beleuchtung
    Josefstraße
  • Beleuchtung
    Im Eulenfeld
  • Straßenausbau/
    Beleuchtung
    Am Grendel

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 25.01.2024

  • Beleuchtung/Gehweg
    Im Bendel
  • Straßenausbau
    Josefstraße

Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 08.05.2023

  • Beleuchtung/Gehweg
    Im Bendel

Beitragsfrei

Kennzahlen der Beitragsveranlagung

Wie hoch ist der Gemeindeanteil an den ausgeführten Maßnahmen?

Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat einen Gemeindeanteil von 40 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke und das der Verbandsgemeinde, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.

Kindergarten Sonnenschein

Grundstücksfläche 2.152,00qm
+ 1 Vollgeschoss       322,80qm
+ 20% Artzuschlag     494,96qm
= Beitragsfläche     2.969,76qm

Obere Burg

Grundstücksfläche 1.463,00qm
+ 2 Vollgeschosse     438,90qm
+ 10% Artzuschlag     190,19qm
= Beitragsfläche     2.092,09qm

Grundschule im Gemeindehaus

Grundstücksfläche    199,00qm
+ 2 Vollgeschosse       59,70qm
+ 20% Artzuschlag       51,74qm
= Beitragsfläche        310,44qm

Gemeindehaus

Grundstücksfläche 1.550,00qm
- Tiefenabzug              906,00qm
+ 2 Vollgeschosse     193,20qm
+ 20% Artzuschlag     167,44qm
= Beitragsfläche     1.004,64qm

Hans-Dahmen-Halle

Grundstücksfläche 2.476,00qm
+ 2 Vollgeschosse     742,80qm
+ 20% Artzuschlag     643,76qm
= Beitragsfläche     3.862,56qm

Sportplatz Westerwaldstraße

Grundstücksfläche    9.682,00qm
- Sondernutzung         4.841,00qm
+ 1 Vollgeschosse         726,15qm
+ 20% Artzuschlag      1.113,43qm
= Beitragsfläche         6.680,58qm

Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
1.238.977,35qm

Gebrüder-Grimm-Grundschule

Grundstücksfläche    6.450,00qm
+ 2 Vollgeschosse      1.935,00qm
+ 20% Artzuschlag      1.677,00qm
= Beitragsfläche       10.062,00qm

Burg Steineck

Grundstücksfläche    2.809,00qm
- Tiefenabzug                 414,00qm
+ 3 Vollgeschosse      1.077,75qm
+ 20% Artzuschlag         694,55qm
= Beitragsfläche         4.167,30qm

Kindergarten
St. Maria Magdalena

Grundstücksfläche 2.937,00qm
+ 1 Vollgeschoss       440,55qm
+ 20% Artzuschlag     675,51qm
= Beitragsfläche     4.053,06qm

Unbebaute Grundstücke

Grundstücksfläche 1.228,00qm
+ div. Vollgeschosse  412,80qm
+ 1x 20% Artzuschlag  85,84qm
= Beitragsfläche     1.726,64qm

Trafostationen

Grundstücksflächen  121,00qm
+ 2 Vollgeschosse        27,15qm
= Beitragsfläche        148,15qm

Bushaltestelle Hauptstraße

Grundstücksfläche       75,00qm
+ 1 Vollgeschoss          11,25qm
= Beitragsfläche          86,25qm

Feuerwehr (VG)

Grundstücksfläche 1.385,00qm
+ 3 Vollgeschosse     623,25qm
+ 20% Artzuschlag     401,65qm
= Beitragsfläche     2.409,90qm

Wie hoch ist die Belastung im Durchschnitt?

Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2022 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.

Aktuell von der Verschonungssatzung betroffene Straßen

Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).

"Hauptstraße" 
ab Nr. 62c - 82 / 71 - 103


Verschonung 
bis 31.12.2023

Summe Beitragsfläche 69.219,95qm

"Josefstraße" 
ab Nr. 12 - 34 / 13 - 35


Verschonung 
bis 31.12.2023

Summe Beitragsfläche 14.318,80qm

"Untere Rheinblickstraße" 
ab Nr. 4 - 88 / 3 - 85


Verschonung 
bis 31.12.2023

Summe Beitragsfläche 66.009,60qm

"Obere Rheinblickstraße" 
ab Nr. 94b - 126 / 95 - 117


Verschonung 
bis 31.12.2032

Summe Beitragsfläche 26.360,47qm

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.